Aktuelles

Emissionshandel: 4. Handelsperiode 2021 - 2030

Bis zum 29.06.2019 können Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen einen Antrag auf kostenlose Zuteilung  von Emissionsberechtigungen zunächst für den ersten Teil der 4. Handelsperiode für die Jahre 2021 - 2025 bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) stellen.

Wir unterstützen Sie bei :

  • der Ermittlung der relevanten Daten für den Zuteilungsantrag
  • der Erstellung des Methodenberichtes für den Bezugszeitraum 2014 - 2018 und des Methodenplans für künftige Zuteilungsanträge
  • der Aufteilung der Anlage in Zuteilungselemente
  • der Zuordnung von Inputs, Outputs und diesbezüglichen Emissionen sowie der Bilanzierung zuteilungsrelevanter Größen
  • bei der Antragstellung im FMS (Formularmanagementsystem der DEHSt)

 

01.04.2019

 

 

Prüfung der Getrenntsammlungsquote nach Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)

 

Mit Änderung der Gewerbeabfallverordnung zum 01.08.2017 müssen Unternehmen für gewerbliche Siedlungsabfälle eine Getrenntsammlungsquote von mindestens 90 % erreichen, dies entsprechend dokumentieren und jährlich bis 31. März des Folgejahres durch einen Umweltgutachter/Sachverständigen prüfen lassen. Ausnahme gibt es nur, wenn die Getrenntsammlung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Alternativ sind gewerbliche Siedlungsabfälle grundsätzlich einer Vorbehandlungsanlage zuzuführen.

 

Sie benötigen ein Testat für Ihre Getrenntsammlungsquote nach GewAbfV? Bitte sprechen Sie uns an.

 

01.01.2018

 

 

Ausgangszustandsbericht

 

Wir haben den ersten Ausgangszustandsbericht (AZB) für Boden und Grundwasser im Rahmen einer Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG für eine Anlage, die relevante gefährliche Stoffe verwendet, bei der zuständigen Behörde eingereicht.

 

22.02.2014

 

 

 

Industrieemissionsrichtlinie

 

Mit der Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie in nationales Recht (Bundes-Immissionsschutzgesetz) kommen auf Anlagenbetreiber neue Anforderungen zu. Hierzu zählen unter anderem:

  • die Anwendung der besten verfügbaren technik (BVT), die in den BVT-Merkblättern der EU-Kommission veröffentlicht werden
  • die verbindliche Einhaltung der mit der besten verfügbaren Technik assoziierten Emissionswerte
  • Berichte über den Zustand des Bodens und des Grundwassers bei bestimmten Industrieanlagen

Profitieren Sie von unserer Erfahrung bei der Erstellung von Genehmigungsunterlagen und bei der Aktualisierung von Genehmigungen!

 

08.06.2013

 

Göpel Ingenieure GmbH

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