Bis zum 29.06.2019 können Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen einen Antrag auf kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen zunächst für den ersten Teil der 4. Handelsperiode für die Jahre 2021 - 2025 bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) stellen.
Wir unterstützen Sie bei :
01.04.2019
Prüfung der Getrenntsammlungsquote nach Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
Mit Änderung der Gewerbeabfallverordnung zum 01.08.2017 müssen Unternehmen für gewerbliche Siedlungsabfälle eine Getrenntsammlungsquote von mindestens 90 % erreichen, dies entsprechend dokumentieren und jährlich bis 31. März des Folgejahres durch einen Umweltgutachter/Sachverständigen prüfen lassen. Ausnahme gibt es nur, wenn die Getrenntsammlung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Alternativ sind gewerbliche Siedlungsabfälle grundsätzlich einer Vorbehandlungsanlage zuzuführen.
Sie benötigen ein Testat für Ihre Getrenntsammlungsquote nach GewAbfV? Bitte sprechen Sie uns an.
01.01.2018
Ausgangszustandsbericht
Wir haben den ersten Ausgangszustandsbericht (AZB) für Boden und Grundwasser im Rahmen einer Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG für eine Anlage, die relevante gefährliche Stoffe verwendet, bei der zuständigen Behörde eingereicht.
22.02.2014
Industrieemissionsrichtlinie
Mit der Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie in nationales Recht (Bundes-Immissionsschutzgesetz) kommen auf Anlagenbetreiber neue Anforderungen zu. Hierzu zählen unter anderem:
Profitieren Sie von unserer Erfahrung bei der Erstellung von Genehmigungsunterlagen und bei der Aktualisierung von Genehmigungen!
08.06.2013